AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen
Ihr Entschluss, eine Reise aus unserem Programm zu buchen, freut und ehrt uns. Unser Versprechen, Ihnen einen rundum erholsamen und angenehmen Urlaub zu ermöglichen, möchten wir mit nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch rechtlich absichern. Diese sind in Ihrem Sinne klar gegliedert und verzichten auf zweifelhafte und uneindeutige Passagen. Wir bitten Sie, diese vor Abschluss eines Reisevertrages aufmerksam zu lesen.
1. Abschluss des Reisevertrages
Mit der Reiseanmeldung bietet der Reisende Urania Reisen den Abschluss eines Reise- vertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann mündlich, schriftlich oder fernmündlich erfolgen. Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Bestätigung durch Urania Reisen zustande.
2. Bezahlung des Reisepreises
a) Mit Vertragsabschluss sind 10 % des Reisepreises nach Aushändigung des Sicherungsscheines zu zahlen. Die Restzahlung nimmt der Reisende bis 14 Tage vor Reiseantritt, bei uns eingehend, vor.
b) Vertragsabschlüsse innerhalb von 2 Wochen vor Reisebeginn verpflichten den Reisenden zur sofortigen Zahlung des gesamten Reisepreises, Zug um Zug, gegen Aushändigung der vollständigen Reiseunterlagen und des Sicherungsscheines.
3. Leistungen des Reiseveranstalters
Der Umfang der Leistungen ergibt sich ausschließlich aus den Angaben in von Urania Reisen veröffentlichten Prospekten, Ausschreibungen und Reisebestätigungen.
4. Leistungs- und Preisänderungen
Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, und welche von Urania Reisen nicht zu vertreten sind, führen dann nicht zu einem Kürzungsrecht des Reisepreises, wenn diese Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und die gebuchte Leistung nicht wesentlich beeinträchtigen.
5. Rücktritt durch den Kunden, Nichtantritt der Reise
Nach dem jederzeit vor Reisbeginn möglichen Rücktritt ist der Reisende verpflichtet, grundsätzlich pauschal folgende Entschädigungen, ausgehend vom Gesamtreisepreis, je nach Reiseart und Rücktrittszeitpunkt zu zahlen:
a) bei Busreisen (ohne Kur)
- bis 29 Tage vor Reisebeginn 10% (mindestens 25,00€ pro Person)
- bis 22 Tage vor Reisebeginn 25%
- bis 15 Tage vor Reisebeginn 50%
- bis 7 Tage vor Reisebeginn 80%
- ab 6 Tage vor Reisebeginn oder bei Nichtantritt 80%
b) bei Kurreisen
- bis 29 Tage vor Reisebeginn 10% (mindestens 25,00 € pro Person)
- bis 22 Tage vor Reisebeginn 25%
- bis 15 Tage vor Reisebeginn 50%
- bis 7 Tage vor Reisebeginn 80%
- ab 6 Tage vor Reiseantritt oder bei Nichtantritt 100%
6. Umbuchungen
Verlangt der Reisende nach Vertragsabschluss Umbuchungen oder Änderungen, so ist eine pauschalisierte Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20€ zu zahlen.
7. Ersatzreisende
Der Reisende kann sich bis zum Reisebeginn durch einen Dritten ersetzen lassen, sofern dieser den besonderen Reiseanforderungen genügt und seiner Teilnahme nicht gesetzliche oder behördliche Anordnungen entgegen stehen und Urania Reisen der Teilnahme nicht aus diesen Gründen widerspricht.
8. Reiseabbruch
Wird die Reise nach Reisebeginn infolge eines Umstandes abgebrochen, der in der Verantwortung des Reisenden liegt, so ist Urania Reisen verpflichtet, bei den Leistungsträgern die Erstattung ersparter Aufwendungen sowie erzielter Erlöse aus der Verwertung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen zu erreichen.
9. Rücktritt oder Kündigung des Reiseveranstalters
Urania Reisen kann vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen, ohne Einhaltung einer Frist, wenn die Durchführung der Reise nachhaltig gestört wird oder sich Reisende in einem solchen Maße vertragswidrig verhalten, dass eine Fortsetzung der Reise nicht zumutbar ist.
10. Mindesteilnehmerzahl
Für die Durchführung aller Reisen ist eine Mindestteilnehmerzahl von 8 Personen erforderlich. Urania Reisen kann bis 2 Wochen vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten, wenn diese Mindesteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Urania Reisen ist dann zur unverzüglichen Erstattung des gezahlten Reisepreises an den Reisenden verpflichtet.
11. Gewährleistung
a) Bei nicht vertragsgemäßen Reiseleistungen kann der Reisende Abhilfe verlangen.
b) Reisemängel sind dem Reiseleiter oder bei Nichterreichbarkeit bei Urania Reisen direkt anzuzeigen, soweit dies dem Reisenden nicht wegen erheblicher Schwierigkeiten unzumutbar ist. Bei schuldhaftem Unterlassen der Mängelanzeige stehen dem Reisenden keine Ansprüche auf Herabsetzung des Reisepreises zu.
c) Der Reisende kann den Reisevertrag kündigen, wenn die Reise durch den Reisemangel erheblich beeinträchtigt ist, er Urania Reisen eine angemessene Frist zur Abhilfe setzt und diese Frist nutzlos verstreicht.
d) Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder Kündigung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei den, der Mangel beruht auf einem Umstand, den Urania Reisen nicht zu vertreten hat.
12. Beschränkung der Haftung.
a) Die vertragliche Haftung von Urania Reisen für Schäden, die nicht Körperschäden sind und weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.
b) Für Schäden und/oder Erschwerungen aus nicht voraussehbarer höherer Gewalt, wie z. B. kriegerische Auseinandersetzungen, Katastrophen, Terroranschläge, kann Urania Reisen nicht haftbar gemacht werden. Dies gilt auch für den Fall, dass eine Reise aus den vorbezeichneten Gründen nicht durchgeführt bzw. abgesagt wird.
13. Mitwirkungspflicht
Der Reisende ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Er ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich zur Kenntnis zu geben. Unterläßt der Reisende dies, so läuft er Gefahr, dass sein Anspruch auf eine Minderung oder einen Schadensersatz nicht entsteht.
14. Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen
a) Urania Reisen weist darauf hin, dass allein der Reisende für die Einhaltung der Vorschriften des Pass- und Visa-Wesens sowie etwaiger gesundheitspolizeilicher Bestimmungen verantwortlich ist.
b) Der Reisende ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen aller notwendigen Reisedokumente evt. Impfungen sowie das Einhalten der Zoll- und Devisenvorschriften.
15. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
a) Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reisende innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung der Reise geltend zu machen.
b) Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.
c) Die Verjährung der Ansprüche wird auf ein Jahr nach Beendigung der Reise beschränkt.
16. Versicherungen
Urania Reisen empfiehlt dem Reisenden den Abschluss einer Reiserücktrittskosten-, einer Reiseabbruch- u. einer Auslandsreise-Krankenversichedrung. Urania Reisen ist gern bereit, dem Reisenden den Abschluss entsprechender Versicherungsverträgen zu vermitteln.
17. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages führt nicht zur Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages und/oder anderer einzelner Bestimmungen. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt das Bürgerliche Gesetzbuch.
13. Gerichtsstand
Etwaige Klagen gegen den Reiseveranstalter sind an dessen Sitz (Görlitz) zu erheben.
Reiseverantstalter:
URANIA REISEN
Klosterplatz 3
02826 Görlitz
fon: 03581 - 40 62 12
kontakt(at)uraniareisen.de